§1 Geltungsbereich
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von TRUST Promotion GmbH bezüglich der Organisation, Durchführung von Veranstaltungen und Vermietung von Personal liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben werden anerkannt. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB’s aber auch einzelne Vertragspunkte berührt nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.
§2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen.
§3 Zahlungsbedingungen
Sind keine Zahlungsbedingungen getroffen ist der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Messe, des Events oder Promotionsaktion zu 100% zu zahlen. Skontoabzüge werden generell nicht gewährleistet. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Die Höhe des Anspruches wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist der Auftragnehmer im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu berechnen.
§4 Änderungsvorbehalt
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für den Auftraggeber zu ändern (z. B. bei dem Ausfall von Künstlern, Promotern oder Moderatoren) soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers unzumutbar geändert wird.
§5 Rücktritt des Auftragnehmers
Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlung (§3), ist der Auftragnehmer in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:
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Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich is (siehe §7) |
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Ausfall von Künstlern, Promotern oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen |
§6 Rücktrittsrecht des Auftraggebers / Stornobedingungen
Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern. Diese gestaltet sich wie folgt:
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Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 21 Tage vor Erfüllung: 70 % des Honorars |
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Rücktritt nach Vertragsabschluss zwischen 21 Tage und 10 Tage vor Erfüllung: 90% des Honorars, danach 100% des Honorars auch bei Nichtannahme der Leistung. |
§7 Personal
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das durch TRUST Promotion GmbH vermittelte Personal nicht direkt für weiter folgende Aufträge (Messen, Promotion, Events etc.) anzusprechen bzw. mit diesem Personal direkte Verträge abzuschließen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zum Schadensersatz an TRUST Promotion GmbH in Höhe der entsprechenden Tagessätze, unter der Annahme als ob es einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und TRUST Promotion GmbH gegeben hätte, verpflichtet.
§8 Erfüllungsvoraussetzungen
Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Vorraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszweckes zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:
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Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z. B. GEMA, DSR oder Ordnungsamt) |
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Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst, Gestellung von Hilfspersonen), Infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort. Bei eintretender Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. |
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Sicherheit der ausführenden Personen, Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus) |
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die Benutzung des zur Verfügung gestellten Equipments durch die Besucher erfolgt auf eigene Gefahr. Für Brand-, Diebstahl und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der Auftraggeber. |
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das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. |
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Die Veranstaltungen finden im Namen des Auftraggebers statt und alle damit beauftragten Personen handeln in dessen Auftrag. Der Auftraggeber haftete für alle Schäden, außer denen die vorsätzlich verursacht werden, die im Rahmen dieser Veranstaltung entstehen. |
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.





